Stiftungszweck
Die Volksfeststiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80 ff. BGB. Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin.
Die Zwecke der Stiftung sind gemäß §§ 52 ff. AO
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Kunst und Kultur
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studentenhilfe
- Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Um diese Ziele zu erreichen, ist die Volksfeststiftung vielfältig aktiv:
- Die Volksfeststiftung engagiert sich für die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Förderung gemeinnütziger Lehreinrichtungen, die schaustellernahe Ausbildungsangebote unterbreiten; insbesondere auf den Gebieten der Volksmusik, der musischen Darstellung, des Werkes und der Unternehmensführung.
- Die Volksfeststiftung unterstützt die Pflege des Brauchtums und der Tradition mittels Forschung zur geschichtlichen, psychologischen und gesellschaftlichen Bedeutung des Schaustellertums, der Volksfeste und sonstige öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen sowie der zeitnahen Veröffentlichung der Forschungsergebnisse; ferner den Erhalt traditioneller Gerätschaften des Schaustellerberufs, wie z.B. historische Karussells, Schiffsschaukeln etc.;
- Die Volksfeststiftung fördert Kinder, Familien und ältere Menschen, insbesondere aus sozial schwachen Familien, durch die Einrichtung und die Unterhaltung von Familientagen und Seniorentafeln (i.d.R. im Rahmen von Schaustellerveranstaltungen);
- Die Volksfeststiftung pflegt den internationalen Austausch über zeitgegenwärtige Fragen der Sicherheit, der Arbeitskräftegewinnung und Partnerschaften durch die Förderung gemeinnütziger Workshops, Symposien und Begegnungsstätten Betroffener;
- Die Volksfeststiftung errichtet und fördert einen Schaustellerpreis für Nachwuchskräfte, die sich national oder international um das Schaustellerwesen verdient gemacht haben.
Die Stiftung kann zur Verfolgung ihrer Stiftungszwecke Handreichungen und Schriften veröffentlichen sowie Präsentationen in Medien durchführen (z.B. im Fernsehen, Hörfunk, Internet etc.), die den vorgenannten Zwecken dienlich sind.
Der Wirkungsbereich der Stiftung erstreckt sich zunächst auf Deutschland und auf die Zweckverwirklichungsmaßnahmen von „b“ und „c“. Soweit die Mittel der Stiftung ausreichen, werden weitere Zwecke und Maßnahmen verwirklicht und auch der Wirkungsbereich der Stiftung nicht auf Deutschland begrenzt bleiben.